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Verordnung

Diese kann Ihnen z.B. vom Hausarzt, Kinderarzt, HNO-Arzt, Zahnarzt oder Neurologen ausgestellt werden.

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Terminvereinbarung

Verwenden Sie gerne das Kontaktformular oder rufen Sie mich an.

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Behandlung

Ich freue mich, Sie zu Ihrem vereinbarten Termin in meiner Praxis begrüßen zu dürfen.

Häufige Fragen und kurze Antworten

Auf dieser Seite habe ich für Sie Fragen, die häufig gestellt werden, mit kurzen Sätzen beantwortet. Klicken Sie dafür bitte auf die jeweilige Frage.

Logopädie ist eine medizinische Fachdisziplin, die sich mit Sprach-, Sprech-, Stimm-, Schluck- und Hörbeeinträchtigungen befasst. Logopädie beinhaltet Prävention, Beratung, Diagnostik, Therapie und Rehabilitation.

Hausärzte, Internisten, Neurologen, HNO-Ärzte und Phoniater, Kinderärzte sowie Zahnärzte und Kieferorthopäden.

Bitte beachten Sie, dass der Therapiebeginn spätestens 14 Tage nach Ausstellungsdatum der Verordnung erfolgen muss. Deshalb ist es sinnvoll, die Verordnung erst nach der Terminabsprache mit mir bei Ihrem Arzt abzuholen.

Je nach Störungsbild und Ermessen Ihres Arztes werden Therapieeinheiten von 30 min, 45 min oder 60 min verordnet. Meist findet die logopädische Therapie eins bis zwei Mal in der Woche statt. 

  • Kinder ab etwa 3 Jahren
  • Jugendliche
  • Erwachsene

Somit sind nahezu alle Altersgruppen von Jung bis Alt beim Logopäden vertreten.

Zur Terminvereinbarung stehe ich Ihnen gerne über meine Online-Terminvergabe oder telefonisch unter 07253 / 8456415 zur Verfügung.

Zum ersten Termin bringen Sie Ihre Heilmittelverordnung (Rezept) mit. 

Falls es der Arzt verordnet, behandele ich Sie gerne auch zu Hause. 

Hier findet ein Erstgespräch, ein sogenanntes Anamnesegespräch statt. Die Kontaktaufnahme bei Kindern  erfolgt auf eine einfühlsame und spielerische Art. In Form von Spielen und Tests wird der Wortschatz, das Sprachverständnis, die Grammatik und die Aussprache des Kindes beurteilt und ausgewertet. Die Kontaktaufnahme bei Patienten mit neurologischen Störungen erfolgt auch im Beisein Angehöriger, die ich gerne berate und auf Wunsch in die Therapie mit einbeziehe, um ein häusliches Üben zu ermöglichen. In standartisierten Testverfahren wird das individuelle Problem ausgewertet, um eine optimal angepasste Therapie zu gewährleisten.

Absagen sollten die Ausnahme sein. Falls Sie aus gesundheitlichen oder ähnlich schwerwiegenden Gründen absagen müssen, so informieren Sie mich spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin. Bei zu spät erfolgter Absage erhebe ich ein Ausfallshonorar, falls sie kein Attest vorlegen können. 

Nach Bestimmung der Krankenkassen dürfen die Behandlungen von Kindergartenkindern nur in der Praxis stattfinden.

Gesetzlich versicherte Patient(inn)en: Bei Erwachsenen geben die Krankenkassen pro Rezept eine Pauschale von 10€ (sog. Verordnungsblattgebühr) und die Entrichtung eines Eigenanteils von 10% der Behandlungskosten vor. Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren entfallen diese Kosten. Die Behandlung wird in vollem Umfang übernommen. 

Privat versicherte Patient(inn)en werden nach praxisinternen Sätzen abgerechnet.